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Die meisten Tänzerinnen suchen
sich nach einiger Zeit - wenn sie mit den ersten Auftritten
beginnen, einen entsprechenden Künstlernamen aus. Manchmal
ist es auch so, dass eine Freundin oder die Lehrerin einen
entsprechenden Vorschlag machen. Hier geht es jedoch nicht
um Tipps zur Auswahl eines passenden Namens - dabei hilft
der Artikel "Namen für orientalische Tänzerinnen"
weiter - sondern darum, wie man einen Künstlernamen eintragen
oder schützen lassen kann.
Eintragung des
Künstlernamens in den Pass
Wenn man seinen Künstlernamen
offiziell im Pass eintragen lassen will, muss man bei der
jeweiligen behördlichen Stelle zunächst entsprechende
Nachweise vorlegen, dass man unter diesem Namen a) national
oder zumindest überregional und b) und schon länger
bekannt ist. Oft ist es hilfreich, wenn man einen Nachweis
einer Künstleragentur oder eines Verbandes vorlegen kann,
dass man dort unter dem Künstlernamen geführt wird.
Auch die Bestätigung, dass man den jeweiligen Namen als
Domain im Internet führt, kann von Vorteil sein.
Welche Nachweise genau verlangt werden,
ist von Behörde zu Behörde verschieden. Ich kenne
Kolleginnen, die mit einem einzigen Nachweis sofort die Eintragung
genehmigt bekommen haben und andere, die Unmengen von Material
vorlegen mussten, um ihre Tätigkeit entsprechend zu beweisen.
Es empfiehlt sich aber in jedem Fall, das gesammelte Material
(Bescheinigungen, Zeitungsartikel, Werbeankündigungen,
Programmhefte, Nachweis über Domaininhaber usw.) geordnet
und entsprechend übersichtlich aufbereitet bei der Behörde
vorzulegen. Meist prüft dann der zuständige Sachbearbeiter
oder Abteilungsleiter das Material - und wenn alles in Ordnung
ist, wird die Eintragung genehmigt und der Pass/Personalausweis
geändert oder neu ausgestellt (für die anfallenden
Gebühren muss man selbstverständlich selbst aufkommen).
Wozu ist das Ganze nun sinnvoll? Gute
Frage! Leider konnte ich bisher weder in den Tiefen des WWW
noch in persönlichen Gesprächen mit Künstlern,
die ihren Namen haben eintragen lassen, die Antwort darauf
finden. So würde mich z.B. interessieren, inwieweit der
Künstlername in diesem Fall als rechtskräftig -
z.B. bei Verträgen - gilt. Falls also ein Fachmann oder
Fachfrau hier ließt, die darüber Bescheid weiß
oder über entsprechende Informationen verfügt, wäre
ich für eine kurze
dankbar!
Neben der Eintragung in den Ausweis
gibt es noch eine weitere Möglichkeit, nämlich die
Eintragung des
Künstlernamens als Markenname beim Deutschen Patentamt
In den letzten Jahren haben immer mehr
Tänzerinnen von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht.
Schützen lassen kann man dabei sowohl bestimmte Worte
wie z.B. den Künstlernamen als sog. "Wortlmarke"
sowie Abbildungen wie Logos usw. als sog. "Bildmarke".
Danebn gibt es noch zusammengesetzte Wort-Bild-Marken.
Ob ein Name überigens tatsächklich
als Marke eingetragen und bereits vergeben ist, kann man leicht
herausfinden. Das Deutsche Patentamt bietet dazu eine kostenlose
Online-Recherche an. Man muss sich nur anmelden und kann dann
sofort die Datenbank nach dem gewünschten Begriff durchsuchen:
https://dpinfo.dpma.de/index.html.
Eine Markeneintragung soll dem jeweiligen
Inhaber davor schützen, dass andere Personen/Unternehmen
auf dem gleichen Gebiet wie der Markeninhaber mit den Markennamen
oder der Bildmarke werben oder in Erscheinung treten darf.
Ganz so leicht ist es in der Realität aber nicht: Das
Markenrecht ist eine komplizierte und manchmal auch ziemlich
vertrackte Geschichte, und nicht umsonst gibt es Rechtsanwälte,
die sich auf das Patent- und Markenrecht spezialisiert. Der
folgende Artikel gibt einen kleinen Einblick in die Komplexität
dieses Gebietes: http://www.1000and1.de/deutsch/info/namen/namen.htm#recht
Interessante Beiträge dazu findet man auch im Forum Markenrecht
unter http://www.marken-recht.de/forum/index.html
Wie man sieht, bietet die Eintragung einer Marke also keinen
absoluten Schutz, kann aber bei Streitigkeiten durchaus von
Vorteil sein.
Wie teuer ist das Ganze? Die Eintragung
einer Wortmarke kostest zur Zeit (Stand Mai 2003) 300 Euro.
Dies ist sozusagen die "Standard-Version" für
eine nationale Eintragung, die in normaler Geschwindigkeit
bearbeitet wird. Die Eintragung einer Bildmarke ist meines
Wissens etwas günstiger. Auf jeden Fall sollte man sich
bei beiden Beantragungen auf eine längere Bearbeitungszeit
von mehreren Monaten bis hin zu einem Jahr einstellen!
Weitere, ausführliche Informationen
gibt auf der Homepage des Deutschen Patentamtes unter http://www.dpma.de.
Dort einfach Formulare/Merkblätter wählen und die
Rubrik "Marken" anschauen. Die Informationen und
Anleitungen sind hervorragend aufbereitet und auch für
Laien gut verständlich. Man kann also durchaus eine Markenanmeldung
selbst vornehmen und muss dafür nicht etxra einen Rechtsanwalt
beauftragen.
Djamila
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