Eintragung des Künstlernamens

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Die meisten Tänzerinnen suchen sich nach einiger Zeit - wenn sie mit den ersten Auftritten beginnen, einen entsprechenden Künstlernamen aus. Manchmal ist es auch so, dass eine Freundin oder die Lehrerin einen entsprechenden Vorschlag machen. Hier geht es jedoch nicht um Tipps zur Auswahl eines passenden Namens - dabei hilft der Artikel "Namen für orientalische Tänzerinnen" weiter - sondern darum, wie man einen Künstlernamen eintragen oder schützen lassen kann.

Eintragung des Künstlernamens in den Pass

Wenn man seinen Künstlernamen offiziell im Pass eintragen lassen will, muss man bei der jeweiligen behördlichen Stelle zunächst entsprechende Nachweise vorlegen, dass man unter diesem Namen a) national oder zumindest überregional und b) und schon länger bekannt ist. Oft ist es hilfreich, wenn man einen Nachweis einer Künstleragentur oder eines Verbandes vorlegen kann, dass man dort unter dem Künstlernamen geführt wird. Auch die Bestätigung, dass man den jeweiligen Namen als Domain im Internet führt, kann von Vorteil sein.

Welche Nachweise genau verlangt werden, ist von Behörde zu Behörde verschieden. Ich kenne Kolleginnen, die mit einem einzigen Nachweis sofort die Eintragung genehmigt bekommen haben und andere, die Unmengen von Material vorlegen mussten, um ihre Tätigkeit entsprechend zu beweisen. Es empfiehlt sich aber in jedem Fall, das gesammelte Material (Bescheinigungen, Zeitungsartikel, Werbeankündigungen, Programmhefte, Nachweis über Domaininhaber usw.) geordnet und entsprechend übersichtlich aufbereitet bei der Behörde vorzulegen. Meist prüft dann der zuständige Sachbearbeiter oder Abteilungsleiter das Material - und wenn alles in Ordnung ist, wird die Eintragung genehmigt und der Pass/Personalausweis geändert oder neu ausgestellt (für die anfallenden Gebühren muss man selbstverständlich selbst aufkommen).

Wozu ist das Ganze nun sinnvoll? Gute Frage! Leider konnte ich bisher weder in den Tiefen des WWW noch in persönlichen Gesprächen mit Künstlern, die ihren Namen haben eintragen lassen, die Antwort darauf finden. So würde mich z.B. interessieren, inwieweit der Künstlername in diesem Fall als rechtskräftig - z.B. bei Verträgen - gilt. Falls also ein Fachmann oder Fachfrau hier ließt, die darüber Bescheid weiß oder über entsprechende Informationen verfügt, wäre ich für eine kurze dankbar!

Neben der Eintragung in den Ausweis gibt es noch eine weitere Möglichkeit, nämlich die

Eintragung des Künstlernamens als Markenname beim Deutschen Patentamt

In den letzten Jahren haben immer mehr Tänzerinnen von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Schützen lassen kann man dabei sowohl bestimmte Worte wie z.B. den Künstlernamen als sog. "Wortlmarke" sowie Abbildungen wie Logos usw. als sog. "Bildmarke". Danebn gibt es noch zusammengesetzte Wort-Bild-Marken.

Ob ein Name überigens tatsächklich als Marke eingetragen und bereits vergeben ist, kann man leicht herausfinden. Das Deutsche Patentamt bietet dazu eine kostenlose Online-Recherche an. Man muss sich nur anmelden und kann dann sofort die Datenbank nach dem gewünschten Begriff durchsuchen: https://dpinfo.dpma.de/index.html.

Eine Markeneintragung soll dem jeweiligen Inhaber davor schützen, dass andere Personen/Unternehmen auf dem gleichen Gebiet wie der Markeninhaber mit den Markennamen oder der Bildmarke werben oder in Erscheinung treten darf. Ganz so leicht ist es in der Realität aber nicht: Das Markenrecht ist eine komplizierte und manchmal auch ziemlich vertrackte Geschichte, und nicht umsonst gibt es Rechtsanwälte, die sich auf das Patent- und Markenrecht spezialisiert. Der folgende Artikel gibt einen kleinen Einblick in die Komplexität dieses Gebietes: http://www.1000and1.de/deutsch/info/namen/namen.htm#recht
Interessante Beiträge dazu findet man auch im Forum Markenrecht unter http://www.marken-recht.de/forum/index.html Wie man sieht, bietet die Eintragung einer Marke also keinen absoluten Schutz, kann aber bei Streitigkeiten durchaus von Vorteil sein.

Wie teuer ist das Ganze? Die Eintragung einer Wortmarke kostest zur Zeit (Stand Mai 2003) 300 Euro. Dies ist sozusagen die "Standard-Version" für eine nationale Eintragung, die in normaler Geschwindigkeit bearbeitet wird. Die Eintragung einer Bildmarke ist meines Wissens etwas günstiger. Auf jeden Fall sollte man sich bei beiden Beantragungen auf eine längere Bearbeitungszeit von mehreren Monaten bis hin zu einem Jahr einstellen!

Weitere, ausführliche Informationen gibt auf der Homepage des Deutschen Patentamtes unter http://www.dpma.de. Dort einfach Formulare/Merkblätter wählen und die Rubrik "Marken" anschauen. Die Informationen und Anleitungen sind hervorragend aufbereitet und auch für Laien gut verständlich. Man kann also durchaus eine Markenanmeldung selbst vornehmen und muss dafür nicht etxra einen Rechtsanwalt beauftragen.

Djamila



 

 

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